Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1994 - 5 B 960/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12866
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1994 - 5 B 960/94 (https://dejure.org/1994,12866)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.08.1994 - 5 B 960/94 (https://dejure.org/1994,12866)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. August 1994 - 5 B 960/94 (https://dejure.org/1994,12866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,12866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Anordnung; Sicherstellungsbescheid

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1995, 339
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen, 29.03.2018 - 3 A 214/17

    Vereinsverbot; MC Gremium; Sicherstellung; Einziehung von Sachen Dritter;

    Durch den Sicherstellungsbescheid soll die Duldungspflicht des "Dritten" bezüglich bestimmter Gegenstände, die der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, konkretisiert werden (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994, DÖV 1995, 339; Beschl. v. 1. September 1994, DÖV 1995, 338).
  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16

    Vereinsverbot; Beschlagnahme; Sicherstellung; Gewahrsam; Vereinsvermögen;

    Durch den Sicherstellungsbescheid soll daher die Duldungspflicht des "Dritten" bezüglich bestimmter Gegenstände, die der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, konkretisiert werden (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994, DÖV 1995, 339; Beschl. v. 1. September 1994, DÖV 1995, 338).
  • OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 B 460/13
    Hiermit soll die Duldungspflicht des "Dritten" bezüglich bestimmter Gegenstände, die der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, konkretisiert werden (OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994, DÖV 1995, 339; Beschl. v. 1. September 1994, DÖV 1995, 338).

    Ob die Sicherstellung von Gegenständen im Vereinsvermögen, die sich nicht im Gewahrsam eines "Dritten" befinden, sowie von Sachen Dritter i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VereinsG gemäß § 3 VereinsGDV bereits auf unmittelbarer Rechtsgrundlage des Vereinsverbots und der Beschlagnahmeanordnung des Bundesministeriums des Innern vom 28. Mai 2013 und somit rein faktisch dadurch bewirkt wird, dass die Vollzugsbehörde die Sache in Gewahrsam nimmt oder ihre ausschließliche Verfügungsgewalt über die Sache kenntlich macht, ohne dass es eines konkretisierenden Bescheids bedarf (so OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994 a. a. O.), kann hier dahinstehen.

  • OVG Sachsen, 25.04.2018 - 3 A 868/16

    Vereinsverbot; Motorrad; MC Gremium; Sicherstellung von Sachen Dritter;

    Durch den Sicherstellungsbescheid soll die Duldungspflicht des "Dritten" bezüglich bestimmter Gegenstände, die der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, konkretisiert werden (SächsOVG, a. a. O. Rn. 12; Urt. v. 29. März 2018 - 3 A 214/17 -, juris Rn. 24; Beschl. v. 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994, DÖV 1995, 339; Beschl. v. 1. September 1994, DÖV 1995, 338).
  • OVG Sachsen, 29.03.2018 - 3 A 810/16

    Vereinsverbot; MC Gremium; Sicherstellung; Einziehung von Sachen Dritter;

    Durch den Sicherstellungsbescheid soll die Duldungspflicht des "Dritten" bezüglich bestimmter Gegenstände, die der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, konkretisiert werden (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994, DÖV 1995, 339; Beschl. v. 1. September 1994, DÖV 1995, 338).
  • VG Düsseldorf, 24.03.2021 - 18 K 6241/18

    Vereinsverbot, Durchsuchungsanordnung, Sicherstellung, Sicherstellungsbescheid,

    Der schriftlich abzufassende, zu begründende und zuzustellende Sicherstellungsbescheid ist Grundlage dafür, dass der Adressat die behördliche Ingewahrsamnahme von konkret bezeichneten Gegenständen, die sich in seinem Gewahrsam befinden und die der öffentlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, zu dulden hat, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. August 1994 - 5 B 959/94 -, DÖV 1995, 339; Sächsisches OVG, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris, Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 1 S 1864/11 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine i.R.e. vereinsrechtlichen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. August 1994 - 5 B 960/94 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht